Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jeder wählen, der …
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Richtige Antwort auf Frage 108: Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
Erklärung
Wahlberechtigt ist bei Bundestagswahlen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist (Art. 38 Abs. 2 GG, § 12 BWG). Ausländer dürfen nicht am Bundestag teilnehmen; EU-Bürger nur bei Kommunal- und Europawahlen.
Stand: November 2026