An demokratischen Wahlen in Deutschland teilzunehmen ist …
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Richtige Antwort auf Frage 114: ein Recht.
Erklärung
Wählen ist in Deutschland ein verfassungsmäßig garantiertes Recht (Art. 38 GG), keine Pflicht. Niemand darf für eine Nichtteilnahme bestraft werden; eine Wahlpflicht wie in Belgien oder Australien gibt es nicht.
Stand: November 2026