Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …
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Richtige Antwort auf Frage 128: Abgeordnete.
Erklärung
Vom Volk gewählte Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete. Nach Art. 38 GG sind sie Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (freies Mandat).
Stand: November 2026