Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin zu Unrecht gekündigt hat?
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Richtige Antwort auf Frage 138: Kündigungsschutzklage erheben
Erklärung
Gegen eine ungerechtfertigte Kündigung kann man eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Die Frist beträgt nach § 4 KSchG drei Wochen ab Zugang der Kündigung; danach gilt die Kündigung als wirksam.
Stand: November 2026