Die deutschen Gesetze verbieten …
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Richtige Antwort auf Frage 17: Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.
Erklärung
Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet jede Ungleichbehandlung durch den Staat wegen Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat, Glauben oder politischer Anschauung. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Stand: November 2026