Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?
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Richtige Antwort auf Frage 241: Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.
Erklärung
Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes beantragt werden; eine automatische Auszahlung gibt es nicht. Der Antrag sollte innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden, da rückwirkend nur drei Monate gezahlt werden.
Stand: November 2026