Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?
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Richtige Antwort auf Frage 243: Sie müssen die Demonstration anmelden.
Erklärung
Versammlungen unter freiem Himmel müssen nach §14 Versammlungsgesetz mindestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde, meist dem Ordnungsamt oder der Polizei, angemeldet werden. Das Recht selbst ist als Versammlungsfreiheit in Artikel 8 GG garantiert.
Stand: November 2026