In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet
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Richtige Antwort auf Frage 263: werden bestraft.
Erklärung
Nach §19 StGB sind Jugendliche ab dem 14. Geburtstag strafmündig: Sie können für Straftaten bestraft werden. Bis zum 18. – teilweise bis zum 21. – Lebensjahr gilt allerdings das mildere Jugendstrafrecht.
Stand: November 2026