Was bedeutet „Volkssouveränität“? Alle Staatsgewalt geht vom …
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Richtige Antwort auf Frage 52: Volke aus.
Erklärung
Volkssouveränität bedeutet, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG). Sie wird durch Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Legislative, Exekutive und Judikative ausgeübt.
Stand: November 2026