Die deutschen Bundesländer wirken an der Gesetzgebung des Bundes mit durch …
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Richtige Antwort auf Frage 90: den Bundesrat.
Erklärung
Die Länder wirken durch den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit (Art. 50 GG). Bei Gesetzen, die ihre Interessen oder Verwaltung betreffen, ist seine Zustimmung erforderlich – die sogenannten Zustimmungsgesetze.
Stand: November 2026