Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?
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Richtige Antwort auf Frage 96: mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
Erklärung
Die öffentliche Leugnung des Holocaust ist nach § 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung) strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Auch Billigen und Verharmlosen sind erfasst.
Stand: November 2026