Ab welchem Alter darf man in Nordrhein-Westfalen bei Kommunalwahlen wählen?
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Richtige Antwort auf Frage 4 (Nordrhein-Westfalen): 16
Erklärung
Bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen liegt das Wahlalter seit 1999 bei 16 Jahren. Für Landtagswahlen gilt weiterhin das Mindestalter 18.
Stand: November 2026