Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?
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Richtige Antwort auf Frage 4 (Rheinland-Pfalz): 18
Erklärung
In Rheinland-Pfalz gilt bei Kommunalwahlen das Wahlalter 18, anders als in einigen anderen Ländern. Wählbar in den Gemeinderat ist man ebenfalls ab 18.
Stand: November 2026