Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …
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Richtige Antwort auf Frage 136: ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.
Erklärung
Das Arbeitsgericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa bei einer ungerechtfertigten Kündigung. Eine Kündigungsschutzklage ist nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einzureichen.
Stand: November 2026