Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
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Richtige Antwort auf Frage 14: meine Meinung in Leserbriefen äußern kann.
Erklärung
Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG umfasst auch das öffentliche Veröffentlichen eigener Ansichten, etwa in Leserbriefen, Demonstrationen oder im Internet. Sie endet allerdings dort, wo allgemeine Gesetze, Jugendschutz oder die persönliche Ehre anderer verletzt werden.
Stand: November 2026