Was darf das Jugendamt in Deutschland?
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Richtige Antwort auf Frage 258: Es kann ein Kind, das geschlagen wird oder hungern muss, aus der Familie nehmen.
Erklärung
Bei akuter Gefährdung des Kindeswohls darf das Jugendamt nach §42 SGB VIII ein Kind in Obhut nehmen und aus der Familie holen. Über eine längerfristige Trennung entscheidet anschließend das Familiengericht.
Stand: November 2026