Was tun Sie, wenn Sie eine falsche Rechnung von einer deutschen Behörde bekommen?
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Richtige Antwort auf Frage 283: Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.
Erklärung
Gegen falsche Bescheide oder Rechnungen einer Behörde kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden (§70 VwGO). Die Frist und der Adressat sind in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids angegeben.
Stand: November 2026