Frage 290

Frage 190 von 300Politik in der Demokratie

Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?

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Richtige Antwort auf Frage 290: den Fernseher reklamieren

Erklärung

Bei einem defekten Neugerät besteht die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren (§§434, 437 BGB): Der Käufer kann reklamieren und Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückerstattung verlangen. Eine Garantie des Herstellers tritt zusätzlich hinzu.

Stand: November 2026

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