Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?
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Richtige Antwort auf Frage 290: den Fernseher reklamieren
Erklärung
Bei einem defekten Neugerät besteht die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren (§§434, 437 BGB): Der Käufer kann reklamieren und Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückerstattung verlangen. Eine Garantie des Herstellers tritt zusätzlich hinzu.
Stand: November 2026