Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …
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Richtige Antwort auf Frage 289: er eine dunkle Haut hat.
Erklärung
Eine Absage allein aufgrund der Hautfarbe ist Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft und nach §1 und §7 AGG verboten. Betroffene können binnen zwei Monaten Entschädigung verlangen.
Stand: November 2026