Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in den 50er und 60er Jahren von der Bundesrepublik Deutschland angeworben wurden, nannte man …
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Richtige Antwort auf Frage 299: Gastarbeiter / Gastarbeiterinnen
Erklärung
Die in den 1950er und 1960er Jahren angeworbenen ausländischen Arbeitskräfte wurden Gastarbeiter genannt – ihr Aufenthalt sollte ursprünglich nur befristet sein. Anwerbeabkommen bestanden u. a. mit Italien (1955), Spanien, Griechenland, der Türkei und Jugoslawien.
Stand: November 2026