Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
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Richtige Antwort auf Frage 12: Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Erklärung
Die Pressefreiheit ist in Artikel 5 GG verankert und Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Solche Grundrechte sind durch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 vor Abschaffung geschützt, selbst eine Zwei-Drittel-Mehrheit kann sie nicht beseitigen.
Stand: November 2026