Wenn Sie sich in Deutschland gegen einen falschen Steuerbescheid wehren wollen, müssen Sie …
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Richtige Antwort auf Frage 280: Einspruch einlegen.
Erklärung
Gegen einen Steuerbescheid kann nach §347 Abgabenordnung innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden. Das Verfahren ist kostenlos; erst bei Ablehnung folgt die Klage vor dem Finanzgericht.
Stand: November 2026