Frage 281

Frage 182 von 300Politik in der Demokratie

Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …

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Richtige Antwort auf Frage 281: Gleichbehandlung

Erklärung

Der Ausschluss wegen der Hautfarbe verletzt das Recht auf Gleichbehandlung nach Artikel 3 GG und §19 AGG. Bei Diskriminierung im Zugang zu öffentlich angebotenen Dienstleistungen besteht Anspruch auf Schadensersatz.

Stand: November 2026

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