Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
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Richtige Antwort auf Frage 281: Gleichbehandlung
Erklärung
Der Ausschluss wegen der Hautfarbe verletzt das Recht auf Gleichbehandlung nach Artikel 3 GG und §19 AGG. Bei Diskriminierung im Zugang zu öffentlich angebotenen Dienstleistungen besteht Anspruch auf Schadensersatz.
Stand: November 2026