Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrem Ansprechpartner / Ihrer Ansprechpartnerin in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?
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Richtige Antwort auf Frage 276: Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.
Erklärung
Behörden unterliegen dem Dienstweg: Wer sich schlecht behandelt fühlt, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter der Behörde richten. Diese ist formlos und kostenfrei und wird intern überprüft.
Stand: November 2026